Aktivierung latenter steuern auf verlustvorträge

Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge: Grundlagen und Praxis Dabei erfolgt eine Begrenzung der Verlustverrechnung auf einen Zeitraum von 5 Jahren lt. Wortlaut des Gesetzes. 1 Strategien zur Aktivierung von latenten Steuern bei Verlustvorträgen Die Aktivierung latenter Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge ist ein sensibles Thema. Die Höhe der aktivierten latenten Steuern auf einen Verlustvortrag spiegelt die Einschätzung der Unternehmen wider, in den folgenden Jahren positive Ergebnisse zu erwirtschaften. 2 Rechtslage zur Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge Ergibt sich auf Basis der zeitlichen Differenzen insgesamt ein Überhang der passiv latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern, so sind nach h. Im Fall von Kapitalgesellschaften erfolgt die Berücksichtigung von körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen. 3 Fallstudien zur Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge Startseite Lexikon Latente Steuern. Autor:in: lexoffice Redaktion. 4 Gemäß § Abs. 1 Satz 4 HGB sind Verlustvorträge bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern zu berücksichtigen, soweit sie sich innerhalb der nächsten 5 Jahre auswirken werden: Aktive latente Steuern oder ein Überhang aktiver latenter Steuern auf Basis der zeitlichen Differenzen. 5 Um nun latente Steuern auf Verlustvorträge aktivieren zu können, sind aber zu erwartende Gewinne nötig. Insofern bedarf es einer Nachweisführung, dass das Unternehmen in der Lage ist, nachhaltig die Verlustsituation zu überwinden und Gewinne zu erwirtschaften. Rz. 6 Der Ansatz aktiver latenter Steuern kann wegen der Begrenzung der Verrechnungsmöglichkeit vorgetragener Verluste in einzelnen Perioden nicht vollumfänglich zulässig sein. Auch wenn die Abzugsfähigkeit dem Grunde nach bestehen bleibt, ist doch eine zeitliche Verlagerung auf spätere Perioden zu berücksichtigen. 7 Eine Teil­ak­ti­vie­rung latenter Steuern auf steu­er­liche Ver­lust­vor­träge ist nicht möglich. Des Wei­teren sind im Rahmen der Ermitt­lung des Ver­lusts auf Ebene der Per­so­nen­ge­sell­schaft grund­sätz­lich die Beschrän­kungen des § 15a EStG zu beachten. 8 IAS ist für den Steueranspruch aus abzugsfähigen temporären Differenzen sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen eine aktive latente Steuer zu bilanzieren, sofern es wahrscheinlich ist, dass künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, welches gegen die abzugsfähigen temporären Differenzen bzw. gegen den Verlustvortrag ver. 9 Zu diesem Zweck wird die gegenwärtige Rechtslage bezüglich der Aktivierung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zunächst grundlegend skizziert. Im Anschluss werden einschlägige Argumente angeführt, die gegen die Mehrheitsauffassung in der hier behandelten Streitfrage sprechen. 10 Wortlaut des Gesetzes. Somit dürfen lediglich aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Verlustverrechnung aktiviert werden. 12