187 inso legt fest wie die befriedigung der insolvenzgläubiger abläuft 187 InsO: Grundlagen der Insolvenzgläubigerbefriedigung NZG , Tenor I. Der Antragstellerin wird auf ihren Antrag vom 1 Abwicklung von Insolvenzen nach §187 InsO . 2 Die Rolle der Insolvenzgläubiger in §187 InsO . 3 Schritte zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nach §187 InsO . 4 § Befriedigung der Insolvenzgläubiger (1) Mit der Befriedigung der Insolvenzgläubiger kann erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin begonnen werden. 5 Vorwort § 1 Ziele des Insolvenzverfahrens § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht § 3 Örtliche Zuständigkeit § 4 Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung § 4a Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens § 4b Rückzahlung und Anpassung der gestundeten Beträge § 4c Aufhebung der Stundung § 4d Rechtsmittel § 5 Verfahrensgrundsätze § 6 Sofortige Beschwerde. 6 (1) Mit der Befriedigung der Insolvenzgläubiger kann erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin begonnen werden. (2) Verteilungen an die Insolvenzgläubiger können stattfinden, sooft hinreichende Barmittel in der Insolvenzmasse vorhanden sind. Nachrangige Insolvenzgläubiger sollen bei Abschlagsverteilungen nicht berücksichtigt werden. 7 Rn 3 § Abs. 1 bestimmt den Zeitpunkt einer möglichen Abschlagsverteilung, Eine Befriedigung der Insolvenzgläubiger darf erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin (§ ) vorgenommen werden. Die Insolvenzmasse darf – auch in Form einer Abschlagsverteilung – nicht vorher verteilt werden, weil frühestens zu. 8 (1) Mit der Befriedigung der Insolvenzgläubiger kann erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin begonnen werden. (2) 1 Verteilungen an die Insolvenzgläubiger können stattfinden, sooft hinreichende Barmittel in der Insolvenzmasse vorhanden sind. 2 Nachrangige Insolvenzgläubiger sollen bei Abschlagsverteilungen nicht berücksichtigt werden. 9 Allgemeine Insolvenzforderungen unterliegen darüber hinaus Beschränkungen wie u.a. dem Verbot der Einzelzwangsvollstreckung (§ 89 Abs. 1). Diese Beschränkungen sollten systematisch auch auf die nachrangigen Insolvenzgläubiger erstreckt werden ohne dass – wie in der Vergleichsordnung – Einzelfallregelungen dazu erforderlich wären. [4]. 10 § InsO legt fest, wie die Befriedigung der Insolvenzgläubiger abläuft. Diese kann erst nach dem Prüfungstermin stattfinden, also nachdem. 12